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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LDC Informationssysteme GmbH

1. GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung der LDC Informationssysteme GmbH (nachfolgend LDC) zu Vertragspartnern (nachfolgend Vertragspartner), soweit zwischen den Parteien nicht etwas anders ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Diese AGB und die je nach konkretem Vertragsgegenstand zusätzlichen Vereinbarungen/rechtlichen Regelungen bilden eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern und LDC. Im Falle eines Konflikts haben die zusätzlichen Vereinbarungen/rechtlichen Regelungen Vorrang gegenüber den Regelungen dieser AGB.

(3) Mit der Inanspruchnahme von durch LDC erbrachten Leistungen oder der Nutzung von LDC lizenzierten Produkten akzeptieren die Vertragspartner die Geltung dieser AGB und der zusätzlichen Vereinbarungen/rechtlichen Regelungen. Wenn Vertragspartner den Bestimmungen dieser AGB und der zusätzlichen Vereinbarungen/rechtlichen Regelungen nicht zustimmen, dürfen von LDC überlassene oder gelieferte Produkte oder Ergebnisse von Dienstleistungen nicht genutzt werden und es besteht kein Anspruch auf Erfüllung einer Leistung durch LDC.

2. ÄNDERUNGEN UND MITTEILUNGEN

LDC behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern und/oder Produkte, Serviceangebote und/oder Serviceleistungen und/oder von LDC lizenzierte Software jederzeit unangekündigt ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen. LDC benachrichtigt die Vertragspartner über solche Maßnahmen per E-Mail oder durch Bereitstellung von Informationen über solche Maßnahmen, insbesondere Änderungen und/oder Aktualisierungen dieser AGB.

3. UMFANG DER LEISTUNGEN

(1) Der Umfang der von LDC geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der durch die Auftraggeber/Vertragspartner unterschriebenen Auftrags- bzw. Vertragsurkunde oder der Auftragsbestätigung ggfls. im Zusammenhang mit den zusätzlichen rechtlichen Regelungen.

(2) Soweit die Vertragspartner bei LDC telefonisch oder per E-Mail Leistungen in Auftrag geben, die nicht Bestandteil der schriftlichen Vereinbarungen sind, werden diese Leistungen separat nach Aufwand zu den durch LDC aktuell verwendeten Stundensätzen zuzüglich Erstattung der Auslagen, wie z.B. Fahrkosten abgerechnet. Auf Nachfrage werden diese Konditionen den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt.

4. SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE

(1) Das Kopieren, Abändern, Verteilen und öffentliche Zeigen oder Aufführen von urheberrechtlich geschützten Arbeiten ohne entsprechende Berechtigung stellt eine Verletzung der Rechte des Urhebers dar.

(2) LDC gewährleistet, über die zur Nutzung notwendigen Rechte an der von LDC zur Verfügung gestellten Soft- und Hardware zu dem vereinbarten Zweck zu verfügen.

(3) Die Vertragspartner gewährleisten, über die für die Tätigkeit von LDC notwendigen Rechte an der bei ihnen vorhandenen Soft- und Hardware zu verfügen und auch die Rechte von LDC in keiner Weise zu verletzen.

5. ALLGEMEINE PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

(1) Die Vertragspartner haben LDC bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und stets alle zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen unaufgefordert, unentgeltlich und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass LDC eine angemessene Zeit zu deren Bearbeitung zur Verfügung steht. Die Informationen und Unterlagen sind gegebenenfalls ständig zu aktualisieren.
(2) Die Vertragspartner sichern zu, dass die LDC gegenüber gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.

6. GEWÄHRLEISTUNG

(1) LDC verpflichtet sich, Mängel in Abhängigkeit von dem aufgetretenen Umfang binnen eines angemessenen Zeitraums durch Nachbesserung zu beseitigen. Erfolgt eine solche Nachbesserung nicht in einem angemessenen Zeitraum, müssen die Vertragspartner LDC eine angemessene Nachfrist setzen. Sollte der Mangel auch nach Ablauf dieser Frist nicht behoben sein, können die Vertragspartner den Vertrag fristlos kündigen.

(2) Eine ggfls. für die Laufzeit eines Vertrags im Voraus gezahlte Vergütung ist anteilig (pro rata) durch LDC den Vertragspartnern zu erstatten.

7. AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGEN

(1) Die Gewährleistung für durch LDC lizenzierte Software und/oder gelieferte Produkte und/oder sonstige erbrachten Leistungen wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

(2) Soweit dies nicht ausdrücklich im Einzelnen und in Schriftform bestätigt ist, übernimmt LDC keine Gewährleistung für Merkmale und Qualität von Software, von Produkten und/oder sonstigen Leistungen und leistet keine Zusicherung über Eigenschaften, Erklärungen und/oder Erläuterungen zu Software, Produkten und/oder sonstigen Leistungen aus einer Dokumentation, Werbematerialien, Videos, Fotos, Botschaften oder Beiträge in Foren, Wikis oder Blogs (Inhalte jeder Art), ob öffentlich eingestellt oder persönlich übermittelt, da diese lediglich erläuternden Charakter haben.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Im gesetzlich zulässigen Umfang haften LDC, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Partner und Lizenzgeber gegenüber dem Nutzer von Software, sonstigen Produkten und/oder sonstigen Leistungen nicht für unmittelbare, mittelbare, beiläufige, besondere und/oder exemplarische Schäden sowie Straf- und Folgeschäden, insbesondere in Form von Schäden für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle, Datenverluste und sonstige immaterielle Schäden unabhängig von der Ursache und davon, ob diese aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstigem Grund entstanden sind, aufgrund

  • der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung einer von LDC gelieferten Software, eines Produkts und/oder einer sonstigen Leistung,
  • der Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren und/oder Leistungen, die daraus resultieren, das von LDC gelieferte Software, Produkte, Inhalte oder sonstige Leistungen genutzt wurden oder nicht genutzt werden konnten;
  • des unbefugten Zugriffs auf Übermittlungen oder Daten oder deren Änderung;
  • Erklärungen oder des Verhaltens Dritter gleich auf welche Weise oder
  • sonstiger Sachverhalte im Zusammenhang mit der Software, Produkten oder von LDC erbrachter sonstiger Leistungen.

(2) Unbeschadet abweichender Festlegungen gelten diese Einschränkungen nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch LDC sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die Entschädigungsleistung des Haftpflichtversicherers in der jeweils aktuellen Höhe, die den Vertragspartnern auf Anforderung durch LDC benannt wird.

9. HAFTUNGSFREISTELLUNG

Die Vertragspartner stellen LDC, seine leitenden Angestellten, Vertreter, Partner, Mitarbeiter und Lizenznehmer von allen etwaigen Ansprüchen und Forderungen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltsvergütung) frei, die auf schuldhaften Verstößen der Vertragspartner gegen diese AGB, bestehende Zusatzvereinbarungen und/oder rechtliche Regelungen, Urheberrechtsbestimmungen und/oder die Datenschutzvereinbarung oder eine vermeintliche Verletzung anderer Rechte Dritter zurückzuführen sind und wehren solche Ansprüche ab.

10. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND AUFRECHNUNGSVERBOT

(1) Die Vertragspartner dürfen gegenüber Ansprüchen von LDC aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit dies auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Vertragspartner dürfen gegenüber Ansprüchen von LDC aus einem Vertrag nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(3) Die Vertragspartner sind berechtigt, bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

11. DATENSICHERUNG UND HAFTUNG

Die Vertragspartner verpflichten sich, zumindest einmal täglich eine vollständige Datensicherung der von ihnen  eingesetzten Software durchzuführen und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu überprüfen. Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist die Haftung von LDC im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen.

12. AUFBEWAHRUNG, UMGANG MIT UND RÜCKGABE VON UNTERLAGEN, WEITERGABE AN DRITTE

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehungen zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß zumindest zehn Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unberechtigte Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben. Abschriften oder Fotokopien können angefertigt werden, wenn dies der Durchsetzung eines berechtigten Interesses dient.

(2) LDC kann die Herausgabe von Unterlagen verweigern, soweit gegen die Vertragspartner noch Vergütungsansprüche bestehen. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstieße.

13. DATENSCHUTZ

Die Vertragsparteien sind befugt, ihnen anvertraute personenbezogene und sonstige Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der sonstigen geltenden Gesetze zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Zu verarbeitende Daten umfassen u.a. den Namen, die Post- und Telekommunikationsdaten sowie die E-Mail-Anschrift und weitere Daten, die im Rahmen der Zweckbestimmung des bestehen-den Vertragsverhältnisses notwendig oder nützlich sind. Im Falle der Verarbeitung der Daten durch Dritte haben die Vertragsparteien diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten.

14. VERTRAGSDAUER

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende jeder-zeit gekündigt werden.

(2) Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei jederzeit fristlos gekündigt werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine Vertragspartei schuldhaft in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, wie z.B. bei einem Zahlungsrückstand.

15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Firmensitz von LDC. LDC ist berechtigt, die Vertragspartner auch an ihrem Geschäftssitz zu verklagen.

16. NEBENABREDEN UND VERTRAGSÄNDERUNGEN

Mündliche Nebenabreden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform. Die Text- oder Schriftform gilt auch für den Verzicht auf die Text- oder Schriftform.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

(2) Der Vertrag und alle sich hieraus ergebenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts.

Stand: Juli 2021